TrZollV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes (TrZollV)
- Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes (Truppenzollverordnung - TrZollV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
- § 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
- § 2 Fristverlängerung
- § 3 Rückwirkende Bewilligung
- Kapitel 2
- Anmeldung zur Truppenverwendung
- § 4 Verwendung des Einheitspapiers
- § 5 Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
- § 6 Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
- Kapitel 3
- Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
- Abschnitt 1
- Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
- Unterabschnitt 1
- Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
- § 7 Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
- § 8 Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
- § 9 Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
- Unterabschnitt 2
- Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
- § 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 11 Genehmigungspflicht
- § 12 Sonstige öffentliche Veranstaltungen
- § 13 Nichtöffentliche Veranstaltungen
- Unterabschnitt 3
- Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
- § 14 Erwerb von Einfuhrwaren
- Unterabschnitt 4
- Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
- § 15 Versorgungsberechtigte Personen
- § 16 Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
- § 17 Zulassung als versorgungsberechtigte Person
- Abschnitt 2
- Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 18 Veräußerungsgenehmigung
- § 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
- § 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
- Kapitel 4
- Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
- § 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
- § 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
- § 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
- § 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
- Kapitel 5
- Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
- § 25 Geringfügige Pflichtverletzungen
- § 26 Übersiedlungsgut
- Kapitel 6
- Sonstige Bestimmungen
- § 27 Zuständige Zollstelle
- § 28 Ordnungswidrigkeiten
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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