TätoV
INHALT
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen*) (TätoV)
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen*) (Tätowiermittel-Verordnung)
- Eingangsformel
- § 1 Allgemein verbotene Stoffe
- § 2 Mitteilungspflichten
- § 3 Kennzeichnung
- § 4 Gute Herstellungspraxis
- § 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
- Anlage 2 (zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen
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