SchulG LSA 
                
                
            INHALT
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - Erster Abschnitt Erziehungs- und Bildungsauftrag, Geltungsbereich
 - § 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
 - § 2 Geltungsbereich
 - Zweiter Abschnitt Gliederung des Schulwesens
 - § 3 Gliederung des Schulwesens
 - § 4 Grundschule
 - § 5 Sekundarschule
 - § 5a Gesamtschule
 - § 5b Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt
 - § 6 Gymnasium
 - § 7 Schulen des zweiten Bildungsweges
 - § 8 Förderschule
 - § 8a Förderzentren
 - § 9 Berufsbildende Schulen
 - § 10 Bildungsstandards, Rahmenrichtlinien, Lehrpläne und Stundentafeln
 - § 10a Zulassung und Einführung von Lernmitteln
 - § 11 Schulversuche
 - § 11a Qualitätssicherung
 - § 12 Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts
 - § 13 Jahrgangsübergreifender Unterricht, Bildung von Anfangsklassen
 - Dritter Abschnitt Schulen in freier Trägerschaft
 - § 14 Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen
 - § 15 Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft
 - § 16 Ersatzschulen
 - § 16a Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Mitglieder der Schulleitung
 - § 17 Anerkannte Ersatzschulen
 - § 18 Finanzhilfe
 - § 18a Umfang der Finanzhilfe
 - § 18b Ergänzungsschulen
 - § 18c Untersagung der Errichtung oder Fortführung
 - § 18d Anerkannte Ergänzungsschulen
 - § 18e Verordnungsermächtigungen
 - § 18f Finanzielle Förderung
 - § 18g Berichtspflicht der Landesregierung
 - Vierter Abschnitt Religionsunterricht, Ethikunterricht
 - § 19 Religions- und Ethikunterricht
 - § 20 Einsichtnahme in den Religionsunterricht
 - § 21 Teilnahme am Religionsunterricht und Ethikunterricht
 - Fünfter Abschnitt Schulentwicklungsplanung, Schuljahr und Ferien
 - § 22 Schulentwicklungsplanung
 - § 23 Schuljahr und Ferien
 - Zweiter Teil Schulverfassung
 - § 24 Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule
 - § 25 Entscheidungen der Schule
 - § 26 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
 - § 27 Aufgaben der Konferenzen
 - § 28 Verteilung der Aufgaben der Konferenzen
 - § 29 Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen
 - Dritter Teil Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - § 30 Allgemeines
 - § 30a Fort- und Weiterbildung
 - § 31 Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter
 - § 32 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - Vierter Teil Schülerinnen und Schüler
 - § 33 Recht auf Bildung
 - § 34 Wahl und Wechsel des Bildungsweges
 - § 35 Regelung des Bildungsweges
 - Fünfter Teil Schulpflicht
 - § 36 Allgemeines
 - § 37 Beginn der Schulpflicht
 - § 38 Gesundheitspflege und Prävention
 - § 39 Besuch von Förderschulen und Sonderunterricht
 - § 40 Dauer und Ende der Schulpflicht
 - § 41 Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche
 - § 42
 - § 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden
 - § 44 Ordnungsmaßnahmen
 - § 44a Durchsetzung der Schulpflicht
 - Sechster Teil Schülervertretung
 - Erster Abschnitt Schülervertretung in der Schule
 - § 45 Allgemeines
 - § 45a Schülerinnen- und Schülervertretungen an Grundschulen
 - § 46 Klassenverband
 - § 47 Schülerrat
 - § 47a Die Schülervollversammlung
 - § 48 Wahlen und Ausscheiden
 - § 49 Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule
 - Zweiter Abschnitt Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen
 - § 50 Gemeinde- und Kreisschülerräte
 - § 51 Wahlen und Ausscheiden
 - § 52 Aufgaben der Gemeinde- und Kreisschülerräte
 - § 53 Finanzierung der Schülervertretungen
 - § 54 Herausgabe von Schülerzeitungen
 - Siebenter Teil Elternvertretung
 - Erster Abschnitt Elternvertretung in der Schule
 - § 55 Allgemeines
 - § 56 Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen
 - § 57 Schulelternrat
 - § 58 Wahlen und Ausscheiden
 - § 59 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
 - Zweiter Abschnitt Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
 - § 60 Gemeinde- und Kreiselternräte
 - § 61 Wahlen und Ausscheiden
 - § 62 Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte
 - Dritter Abschnitt Finanzierung der Elternvertretungen
 - § 63 Kosten
 - Achter Teil Schulträgerschaft
 - § 64 Schulträgerschaft
 - § 65 Schulträger
 - § 66 Zusammenschlüsse von Schulträgern
 - § 67
 - § 68
 - Neunter Teil Aufbringung der Kosten
 - § 69 Personalkosten
 - § 70 Sachkosten
 - § 71 Schülerbeförderung
 - § 72 Lernmittelkosten
 - § 72a Schulspeisung
 - § 73 Förderung des Schulbaus durch das Land
 - § 74 Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten
 - § 74a Sonstige Kosten
 - Zehnter Teil Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat
 - Erster Abschnitt Zusammensetzung und Aufgaben
 - § 75 Allgemeines
 - § 76 Landeselternrat
 - § 77 Landesschülerrat
 - § 78 Landesschulbeirat
 - Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
 - § 79 Amtsdauer, Wahlen und Ausscheiden
 - § 80 Verfahren
 - § 81 Kosten
 - Elfter Teil Staatliche Schulbehörden
 - § 82 Schulbehörden
 - § 83 Aufgaben
 - Zwölfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 84 Ordnungswidrigkeiten
 - § 84a Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 84b Schulbezogene statistische Erhebungen
 - § 84c Automatisierte zentrale Schülerdatei
 - § 84d Schülerlaufbahnstatistiken
 - § 84e Aufbewahrung, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
 - § 84f IT-gestütztes Schulverwaltungsverfahren
 - § 84g Einschränkung von Grundrechten
 - § 85 Aufhebungsermächtigung
 - § 86 Übergangsregelungen für die Ersatzschulen
 - § 86a
 - § 86b
 - § 86c Übergangsregelung zu § 2 Abs. 4
 - § 86d Übergangsvorschrift zu § 79 Abs. 1
 - § 86e
 - § 86f
 - § 87