SchWVO
INHALT
Schülerwahlverordnung (SchWVO) Vom 10. Juni 2015
- Schülerwahlverordnung (SchWVO) Vom 10. Juni 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 2 Gemeinsame Regelungen zum Wahlverfahren
- § 3 Fristen
- § 4 Einladung zur Wahl
- § 5 Mitteilung des Wahlergebnisses und Aufbewahrung der Stimmzettel
- § 6 Ausscheiden und Nachwahl
- Abschnitt 2 Schülervertreterinnen und Schülervertreter des Klassenverbandes und Schülerrat
- § 7 Wahl der Schülervertreterinnen und Schülervertreter des Klassenverbandes
- § 8 Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Kursstufe des Gymnasiums, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums/Kollegs und der Schülervertretung für die Schuljahrgangskonferenz
- § 9 Abstimmung über den Wahlmodus zur Wahl der Schülersprecherin und des Schülersprechers
- § 10 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers und deren Vertretung
- Abschnitt 3 Gemeinde- und Kreisschülerrat sowie Stadtschülerrat der kreisfreien Stadt
- § 11 Wahl des Gemeindeschülerrates
- § 12 Wahl des Kreis- und Stadtschülerrates
- § 13 Einberufung des Gemeindeschülerrates
- § 14 Wahl des Kreis- oder Stadtschülerrates durch Delegierte, Konstituierende Sitzung
- § 15 Wahl der Sprecherin oder des Sprechers
- Abschnitt 4 Wahl des Landesschülerrates
- § 16 Allgemeines
- § 17 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 18 Durchführung der Wahl
- § 19 Stimmabgabe und Auszählung
- § 20 Ausscheiden und Nachrücken
- § 21 Einberufung des Landesschülerrates und Wahl des Vorstandes
- Abschnitt 5 Wahlprüfung
- § 22 Wahlen auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene
- § 23 Wahl zum Landesschülerrat
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- § 24 Erstattung der Fahrtkosten
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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