SchWVO 
                
                
            INHALT
Schülerwahlverordnung (SchWVO) Vom 10. Juni 2015
- Schülerwahlverordnung (SchWVO) Vom 10. Juni 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 2 Gemeinsame Regelungen zum Wahlverfahren
 - § 3 Fristen
 - § 4 Einladung zur Wahl
 - § 5 Mitteilung des Wahlergebnisses und Aufbewahrung der Stimmzettel
 - § 6 Ausscheiden und Nachwahl
 - Abschnitt 2 Schülervertreterinnen und Schülervertreter des Klassenverbandes und Schülerrat
 - § 7 Wahl der Schülervertreterinnen und Schülervertreter des Klassenverbandes
 - § 8 Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Kursstufe des Gymnasiums, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums/Kollegs und der Schülervertretung für die Schuljahrgangskonferenz
 - § 9 Abstimmung über den Wahlmodus zur Wahl der Schülersprecherin und des Schülersprechers
 - § 10 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers und deren Vertretung
 - Abschnitt 3 Gemeinde- und Kreisschülerrat sowie Stadtschülerrat der kreisfreien Stadt
 - § 11 Wahl des Gemeindeschülerrates
 - § 12 Wahl des Kreis- und Stadtschülerrates
 - § 13 Einberufung des Gemeindeschülerrates
 - § 14 Wahl des Kreis- oder Stadtschülerrates durch Delegierte, Konstituierende Sitzung
 - § 15 Wahl der Sprecherin oder des Sprechers
 - Abschnitt 4 Wahl des Landesschülerrates
 - § 16 Allgemeines
 - § 17 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 18 Durchführung der Wahl
 - § 19 Stimmabgabe und Auszählung
 - § 20 Ausscheiden und Nachrücken
 - § 21 Einberufung des Landesschülerrates und Wahl des Vorstandes
 - Abschnitt 5 Wahlprüfung
 - § 22 Wahlen auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene
 - § 23 Wahl zum Landesschülerrat
 - Abschnitt 6 Schlussvorschriften
 - § 24 Erstattung der Fahrtkosten
 - § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten