VerfSchG-LSA
INHALT
Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Organisation und Aufgaben
- § 1 Zweck des Verfassungsschutzes
- § 2 Organisation und Zusammenarbeit
- § 3 Mitarbeiter
- § 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
- § 4a Weitere Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
- § 5 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
- § 8 Besondere Formen der Datenerhebung
- § 8a Verdeckte Mitarbeiter
- § 8b Vertrauenspersonen
- § 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- § 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien
- § 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten
- § 13
- Dritter Teil Auskunft
- § 14 Auskunft an die betroffene Person
- Vierter Teil Informationsübermittlung
- § 15 Unterrichtungspflichten
- § 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten
- § 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen
- § 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde
- § 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde
- § 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
- § 20 Übermittlungsverbote
- § 21 Minderjährigenschutz
- § 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird
- § 23 Nachberichtspflicht
- § 23a Weitergabe personenbezogener Daten
- Fünfter Teil Parlamentarische Kontrolle
- § 24 Parlamentarisches Kontrollgremium
- § 25 Zusammensetzung, Wahl und Abwahl
- § 26 Verfahrensweise
- § 27 Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums
- § 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages
- Sechster Teil Schlussvorschriften
- § 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt
- § 30a Einschränkung von Grundrechten
- § 30b Sprachliche Gleichstellung
- § 31 Inkrafttreten
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