SchwPestV 1988
INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest * (SchwPestV 1988)
- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest* (Schweinepest-Verordnung)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Begriffsbestimmungen
- § 1
- Abschnitt 2
- Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2 Impfverbot
- § 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
- § 2b Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- § 3 Behördliche Anordnungen
- § 3a Weitere behördliche Anordnungen
- § 3b Amtliche Untersuchungen
- Unterabschnitt 2
- Besondere Schutzmaßregeln
- A.
- Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- § 4
- B.
- Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- 1.
- Öffentliche Bekanntmachung
- § 5
- 2.
- Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 6
- § 7 (weggefallen)
- § 8 Ausnahmen
- §§ 9 und 10 (weggefallen)
- 3.
- Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- § 11 Sperrbezirk
- § 11a Beobachtungsgebiet
- § 11b Ausnahmen
- § 11c Seuchenausbruch in benachbartem Staat
- § 11d Weitergehende Schutzmaßregeln
- 4.
- Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 12
- 5.
- Notimpfung bei Hausschweinen
- § 13
- 6.
- Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 14
- 7.
- Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
- a.
- bei Schweinepest
- § 14a Gefährdeter Bezirk
- § 14b Notimpfung bei Wildschweinen
- § 14c Maßregeln zur Erkennung der Schweinepest
- b.
- bei Afrikanischer Schweinepest
- § 14d Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
- § 14e Maßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
- § 14f Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
- § 14g Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
- § 14h Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
- § 14i Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
- § 14j Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte
- c.
- bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
- § 14k Tilgungsplan
- § 14l Seuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat
- §§ 15 bis 22 (weggefallen)
- Abschnitt 3
- Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
- § 23
- Abschnitt 4
- Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- § 24
- § 24a Wiederbelegung
- § 24b Wiederbelegung von Betrieben im Impfgebiet
- Abschnitt 5
- Ordnungswidrigkeiten
- § 25
- Abschnitt 6
- Schlussvorschriften
- § 25a Weitergehende Maßnahmen
- § 25b Übergangsbestimmungen
- § 26 (weggefallen)
- Anlage (zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa) Tiergesundheitsbescheinigung für den inländischen Versand von Schweinen aus gefährdeten Bezirken im Sinne der Schweinepest-Verordnung
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