SchuTSEV
INHALT
Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden *) (SchuTSEV)
- Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden *) (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung - SchuTSEV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
- § 4 Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
- § 5 Schutz von Flugfunk-Frequenzen
- § 6 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche
- Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen
- Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1) Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
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