SchuFV
INHALT
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (SchuFV)
- Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Das Schuldnerverzeichnis
- § 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
- Abschnitt 2
- Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- § 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- § 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
- § 4 Löschung von Eintragungen
- Abschnitt 3
- Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- § 5 Einsichtsberechtigung
- § 6 Einsichtnahme
- § 7 Registrierung
- § 8 Abfragedatenübermittlung
- § 9 Informationsverwendung
- § 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
- § 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 12 Rechtsweg
- § 12a Evaluierung
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
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