SchStV
INHALT
Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung (SchStV)
- Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung (Schiedsstellenverordnung)
- Eingangsformel
- § 1 Zusammensetzung und Bestellung
- § 2 Amtsperiode
- § 3 Abberufung und Amtsniederlegung
- § 4 Teilnahme an Sitzungen
- § 5 Geschäftsstelle
- § 6 Einleitung des Schiedsverfahrens, Fristen
- § 7 Vorlagepflicht
- § 8 Beratung und Beschlußfassung
- § 9 Entschädigung und Kosten
- § 10 Inkrafttreten
- Schlußformel
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