PrümVtrAG
INHALT
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm (PrümVtrAG)
- Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm
- § 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
- § 2 Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs
- § 3 Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern
- § 4 Zustimmung zur Zweckänderung
- § 5 Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken
- § 6 Kennung
- § 7 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 8 Schadenersatz
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