PflZV
INHALT
Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (PflZV)
- Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (Pflegezeitvorschussverordnung - PflZV)
- Eingangsformel
- § 1 Vorschuss
- § 2 Verrechnung
- § 3 Rückzahlung
- § 4 Härtefallregelung
- § 5 Vorschussgewährung an Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit
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