OrdenNachwV
INHALT
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen (OrdenNachwV)
- Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt
- Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
- § 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
- § 2 Zuständige Behörden
- § 3 Antragstellung
- § 4 Inhalt des Antrags
- § 5 Prüfung des Antrags
- § 6 Zweitausfertigung
- § 7 Bescheinigung
- § 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
- § 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
- § 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
- § 11 Versagung der Ersatzurkunde
- § 12 Form von Bescheiden
- Zweiter Abschnitt
- Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
- § 13 Berechtigungsausweis
- § 14 Zuständigkeit
- § 15 Verfahren
- § 16 Antrag
- § 17 Inhalt des Antrags
- § 18 Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
- § 19 Ausstellung eines Berechtigungsausweises
- § 20 Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
- Dritter Abschnitt
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 21 Einziehung
- § 22 Gebühren
- § 23 Geltung in Berlin
- § 24 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Antrag auf Zustellung eines urkundlichen Besitznachweises
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
- Anlage 3 (zu § 7 Abs. 3)
- Anlage 4
- Anlage 5 (zu § 13 Abs. 1)
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