MV
INHALT
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (MV)
- Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)
- Eingangsformel
- 1. Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Grundsätze
- § 2 Allgemeine Zahlungsmitteilungen
- § 3 Honorare der Rundfunkanstalten
- § 4 Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung
- § 4a Ordnungsgelder nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
- § 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
- § 6 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
- § 7 Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
- 2. Teil
- Mitteilungen
- § 8 Form und Inhalt der Mitteilungen
- § 9 Empfänger der Mitteilungen
- § 10
- 3. Teil
- Unterrichtung des Betroffenen
- § 11 Pflicht zur Unterrichtung
- § 12 Inhalt der Unterrichtung
- 4. Teil
- Besondere Vorschriften
- § 13 Mitteilungen über Billigkeitsleistungen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise
- § 13a Mitteilungen über Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs nach dem Energiekostendämpfungsprogramm
- § 14 Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung
- § 15 Mitteilungen über öffentliche Hilfsleistungen aus Anlass der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
- Schlußformel
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