MontanMitbestGErgGWO 2005
INHALT
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgGWO 2005)
- Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
- Inhaltsverzeichnis
- Teil 1
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Kapitel 1
- Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
- Abschnitt 1
- Einleitung der Wahl
- § 1 Bekanntmachung der Unternehmen
- § 2 Wahlvorstände
- § 3 Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands
- § 4 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
- § 5 Mitteilungspflicht
- § 6 Geschäftsführung der Wahlvorstände
- § 7 Wählerliste
- § 8 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste
- § 9 Übersendung der Wählerliste
- § 10 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
- Abschnitt 2
- Abstimmung über die Art der Wahl
- § 11 Bekanntmachung
- § 12 Antrag auf Abstimmung
- § 13 Abstimmungsausschreiben
- § 14 Stimmabgabe
- § 15 Abstimmungsvorgang
- § 16 (weggefallen)
- § 17 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
- § 18 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
- § 19 Öffentliche Stimmauszählung
- § 20 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
- § 21 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands
- § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
- Abschnitt 3
- Wahlvorschläge
- Unterabschnitt 1
- Wahlvorschläge, Prüfung, Bekanntmachung
- § 23 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 24 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer
- § 25 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 26 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
- Unterabschnitt 2
- Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 27 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 28 Ungültige Wahlvorschläge
- § 29 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 30 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Abschnitt 4
- Anzuwendende Vorschriften
- § 31 Anzuwendende Vorschriften
- Kapitel 2
- Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Abschnitt 1
- Wahlausschreiben
- § 32 Wahlausschreiben
- Abschnitt 2
- Durchführung der Wahl
- Unterabschnitt 1
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 33 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 34 Öffentliche Stimmauszählung
- § 35 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands
- § 36 Verteilung der Stimmenzahlen
- Unterabschnitt 2
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
- § 37 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 38 Öffentliche Stimmauszählung
- § 39 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands
- § 40 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber
- Unterabschnitt 3
- Schriftliche Stimmabgabe
- § 41 Voraussetzungen
- § 42 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Unterabschnitt 4
- Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 42a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
- § 42b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
- § 42c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
- § 43 Wahlniederschrift
- § 44 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- § 45 Aufbewahrung der Wahlakten
- Kapitel 3
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
- Abschnitt 1
- Wahl der Delegierten
- Unterabschnitt 1
- Delegierte mit Mehrfachmandat
- § 46 Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden
- § 47 Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
- Unterabschnitt 2
- Einleitung der Wahl
- § 48 Errechnung der Zahl der Delegierten
- § 49 Zuordnung von Arbeitnehmern zu anderen Betrieben
- § 50 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
- § 51 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
- Unterabschnitt 3
- Wahlvorschläge für Delegierte
- § 52 Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 53 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 54 Ungültige Wahlvorschläge
- § 55 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 56 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Unterabschnitt 4
- Wahl von Delegierten auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 57 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 58 Öffentliche Stimmauszählung
- § 59 Ermittlung der Gewählten
- Unterabschnitt 5
- Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags
- § 60 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags
- Unterabschnitt 6
- Schriftliche Stimmabgabe
- § 61 Voraussetzungen
- § 62 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Unterabschnitt 7
- Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 63 Wahlniederschrift
- § 64 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- Unterabschnitt 8
- Ausnahme
- § 65 Ausnahme
- Abschnitt 2
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
- Unterabschnitt 1
- Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
- § 66 Delegiertenversammlung
- § 67 Delegiertenliste
- § 68 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste
- Unterabschnitt 2
- Mitteilung an die Delegierten
- § 69 Mitteilung an die Delegierten
- Unterabschnitt 3
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 70 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 71 Öffentliche Stimmauszählung
- § 72 Verteilung der Stimmenzahlen
- Unterabschnitt 4
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
- § 73 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 74 Öffentliche Stimmauszählung
- § 75 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber
- Unterabschnitt 5
- Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 75a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
- § 75b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
- § 75c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
- § 76 Wahlniederschrift
- § 77 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- § 78 Aufbewahrung der Wahlakten
- Teil 2
- Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- Kapitel 1
- Gemeinsame Vorschriften
- § 79 Einleitung des Abberufungsverfahrens
- § 80 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmer
- § 81 Prüfung des Antrags auf Abberufung
- § 82 Anzuwendende Vorschriften
- Kapitel 2
- Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 83 Abberufungsausschreiben, Wählerliste
- § 84 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
- Kapitel 3
- Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 85 Delegiertenliste
- § 86 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten
- § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
- Kapitel 4
- Ersatzmitglieder
- § 88 Ersatzmitglieder
- Teil 3
- Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben
- Kapitel 1
- Grundsatz
- § 89 Grundsatz
- Kapitel 2
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Abschnitt 1
- Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
- § 90 Einleitung der Wahl
- § 91 Abstimmung über die Art der Wahl
- § 92 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Abschnitt 2
- Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 93 Wahlausschreiben im Seebetrieb
- § 94 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Abschnitt 3
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
- § 95 Wahl der Delegierten
- § 96 Wahlausschreiben in Seebetrieben
- § 97 Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben
- § 98 Wahlniederschrift
- Kapitel 3
- Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Abschnitt 1
- Gemeinsame Vorschrift
- § 99 Gemeinsame Vorschrift
- Abschnitt 2
- Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 100 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
- § 101 Stimmabgabe
- Abschnitt 3
- Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 102 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
- § 103 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe
- § 104 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses
- Teil 4
- Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
- § 104a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen
- Teil 5
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 105 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
- § 106 Berechnung von Fristen
- § 107 Übergangsregelung
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