LuftVODV 206
    DE - Deutsches Bundesrecht

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    Zweihundertsechste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden) (LuftVODV 206)

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