LuftVODV 192
    DE - Deutsches Bundesrecht

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    Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen) (LuftVODV 192)

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