KVR
INHALT
Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) (KVR)
- Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) (Kollisionsverhütungsregeln - KVR)
- Teil A
- Allgemeines
- Regel 1 Anwendung
- Regel 2 Verantwortlichkeit
- Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Teil B
- Ausweich- und Fahrregeln
- Abschnitt I
- Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen
- Regel 4 Anwendung
- Regel 5 Ausguck
- Regel 6 Sichere Geschwindigkeit
- Regel 7 Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes
- Regel 8 Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen
- Regel 9 Enge Fahrwasser
- Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete
- Abschnitt II
- Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben
- Regel 11 Anwendung
- Regel 12 Segelfahrzeuge
- Regel 13 Überholen
- Regel 14 Entgegengesetzte Kurse
- Regel 15 Kreuzende Kurse
- Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
- Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
- Regel 18 Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander
- Abschnitt III
- Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
- Regel 19 Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
- Teil C
- Lichter und Signalkörper
- Regel 20 Anwendung
- Regel 21 Begriffsbestimmungen
- Regel 22 Tragweite der Lichter
- Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt
- Regel 24 Schleppen und Schieben
- Regel 25 Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder
- Regel 26 Fischereifahrzeuge
- Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge
- Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
- Regel 29 Lotsenfahrzeuge
- Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
- Regel 31 Wasserflugzeuge
- Teil D
- Schall- und Lichtsignale
- Regel 32 Begriffsbestimmungen
- Regel 33 Ausrüstung für Schallsignale
- Regel 34 Manöver- und Warnsignale
- Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht
- Regel 36 Aufmerksamkeitssignale
- Regel 37 Notsignale
- Teil E
- Befreiungen
- Regel 38 Befreiungen
- Teil F
- Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens
- Regel 39 Begriffsbestimmungen
- Regel 40 Anwendung
- Regel 41 Überprüfung der Einhaltung
- Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
- Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge
- Anlage III Technische Einzelheiten der Schallsignalanlagen
- Anlage IV Notzeichen
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