InVorG
INHALT
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (InVorG)
- Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Investitionsvorranggesetz - InVorG)
- Abschnitt 1
- Vorrang für Investitionen
- § 1 Grundsatz
- § 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
- § 3 Besonderer Investitionszweck
- Abschnitt 2
- Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
- § 4 Verfahren
- § 5 Anhörung des Anmelders
- § 6 Unterrichtung der Gemeinde
- § 7 Entscheidung
- Abschnitt 3
- Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
- § 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
- § 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
- § 10 Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
- § 11 Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
- § 12 Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
- Abschnitt 4
- Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
- § 13 Grundsatz
- § 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
- § 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
- Abschnitt 5
- Ausgleich für den Berechtigten
- § 16 Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
- § 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
- Abschnitt 6
- Besondere Verfahren
- § 18 Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
- § 19 Öffentliches Bieterverfahren
- § 20 Vorhaben auf mehreren Grundstücken
- § 21 Investitionsantrag des Anmelders
- § 21a Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
- § 21b Vereinfachte Rückübertragung
- Abschnitt 7
- Schlußbestimmungen
- § 22 Grundstücke und Gebäude nach Liste C
- § 23 Gerichtliche Zuständigkeit
- § 24 Zuständigkeitsregelungen, Abgabe
- § 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
- § 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
- § 27 Antragsfrist
- § 28 Überleitungsvorschrift
- § 29 Verordnungsermächtigung
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