IntErbRVG
INHALT
Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
- Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2
- Bürgerliche Streitigkeiten
- § 2 Örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 3
- Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
- Unterabschnitt 1
- Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- § 3 Zuständigkeit
- § 4 Antragstellung
- § 5 Verfahren
- § 6 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 7 Entscheidung
- § 8 Vollstreckungsklausel
- § 9 Bekanntgabe der Entscheidung
- Unterabschnitt 2
- Beschwerde; Rechtsbeschwerde
- § 10 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
- § 11 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- § 12 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
- § 13 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
- § 14 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- Unterabschnitt 3
- Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 15 Prüfung der Beschränkung
- § 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 17 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 4
- Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- § 21 Verfahren
- § 22 Kostenentscheidung
- Unterabschnitt 5
- Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz
- § 23 Vollstreckungsabwehrklage
- § 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
- § 25 Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
- § 26 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- Unterabschnitt 6
- Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
- § 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- § 28 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- § 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- Abschnitt 4
- Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht
- § 31 Entgegennahme von Erklärungen
- § 32 Aneignungsrecht
- Abschnitt 5
- Europäisches Nachlasszeugnis
- § 33 Anwendungsbereich
- § 34 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
- § 35 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 36 Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 37 Beteiligte
- § 38 Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 39 Art der Entscheidung
- § 40 Bekanntgabe der Entscheidung
- § 41 Wirksamwerden
- § 42 Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- § 43 Beschwerde
- § 44 Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 6
- Authentizität von Urkunden
- § 45 Aussetzung des inländischen Verfahrens
- § 46 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
- Abschnitt 7
- Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- § 47 Sonstige örtliche Zuständigkeit
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