GlPrZKaiserslauternV
INHALT
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (GlPrZKaiserslauternV)
- Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
- Eingangsformel
- § 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Feedback