GGVSee
INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zulassung zur Beförderung
- § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
- § 5 Verladung gefährlicher Güter
- § 6 Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
- § 7 Ausnahmen
- § 8 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- § 9 Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 10 Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
- § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- § 12 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- § 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- § 14 Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
- § 15 Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
- § 16 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
- § 16a Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- § 17 Pflichten des Versenders
- § 18 Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
- § 19 Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
- § 20 Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
- § 21 Pflichten des Beförderers
- § 22 Pflichten des Reeders
- § 23 Pflichten des Schiffsführers
- § 24 Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
- § 25 Pflichten des Empfängers
- § 26 Pflichten mehrerer Beteiligter
- § 27 Ordnungswidrigkeiten
- § 28 Übergangsbestimmungen
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