GGV
INHALT
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (GGV)
- Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter
- § 3 Gestaltung und Führung neu anzulegender Gebäudegrundbuchblätter
- § 4 Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- § 5 Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts
- § 6 Eintragung des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 §§ 2b und 8 EGBGB
- § 7 Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- § 8 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz für mehrere Berechtigte
- § 9 Nutzungsrecht oder Gebäudeeigentum auf bestimmten Grundstücksteilen
- § 10 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen
- § 11 Widerspruch
- § 12 Aufhebung des Gebäudeeigentums
- § 13 Bekanntmachungen
- § 14 Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum
- § 15 Überleitungsvorschrift
Feedback