GFABPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV)
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- § 3 Handlungsbereiche
- § 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
- § 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- § 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
- § 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
- § 8 Gliederung der Prüfung
- § 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
- § 10 Projektarbeit
- § 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 12 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 13 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 14 Ausbildereignung
- § 15 Zeugnisse
- § 16 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
- § 17 Übergangsvorschriften
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 12 und 13) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte
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