OEGZustV SH
INHALT
Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 5. Oktober 1976
- Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 5. Oktober 1976
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
- § 2 Örtliche Zuständigkeit der Behörden der Träger der Kriegsopferfürsorge
- § 3
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