GeflPestSchV
INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
- § 3 Fütterung und Tränkung
- § 4 Früherkennung
- § 5 Schutzkleidung
- § 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
- § 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- § 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
- § 9 Durchführung der Schutzimpfung
- § 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
- § 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
- § 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
- Unterabschnitt 2
- Aufstallung, Anordnungen
- § 13 Aufstallung
- § 14 Weitere Anordnungen
- § 14a Abgabe im Reisegewerbe
- Unterabschnitt 3
- Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
- Teil 1
- Vor amtlicher Feststellung
- § 15 Verdachtsbestand
- § 16 Anordnung für weitere Bestände
- § 17 Überwachungszone
- Teil 2
- Nach amtlicher Feststellung
- § 18 Öffentliche Bekanntmachung
- § 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
- § 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
- § 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
- § 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
- § 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- § 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- § 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- § 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- § 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- § 33 Risikobewertung
- § 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
- § 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- § 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- § 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
- § 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- § 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- § 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- § 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- Unterabschnitt 4
- Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- § 43 Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 5
- Aufhebung, Wiederbelegung
- § 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 45 Wiederbelegung
- Unterabschnitt 6
- Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- § 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
- § 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
- § 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
- § 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
- § 51 Notimpfung
- § 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 53 Wiederbelegung
- § 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
- Abschnitt 3
- Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 54 Früherkennung
- Unterabschnitt 2
- Besondere Schutzmaßregeln
- Teil 1
- Vor amtlicher Feststellung
- § 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
- Teil 2
- Nach amtlicher Feststellung
- § 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- § 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- § 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- § 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- § 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 61 Risikobewertung
- § 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 64 Ordnungswidrigkeiten
- § 65 Weitergehende Maßnahmen
- § 66 (weggefallen)
- § 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
- § 68 (Inkrafttreten)
- Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 5, § 20 Absatz 1, § 21 Absatz 3, § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4)
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