GDBNDVerfSchVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (GDBNDVerfSchVDV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Studium
- § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 2 Ziele des Studiums
- § 3 Dienstbehörden
- § 4 Ausbildungsbehörden
- § 5 Dienstaufsicht
- § 6 Erholungsurlaub
- § 7 Nachteilsausgleich
- § 8 Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen
- § 9 Prüfende
- § 10 Abweichende Bewertungen
- Teil 2
- Auswahlverfahren
- § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Dienstbehörde
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
- Teil 3
- Studium
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 22 Dauer und Gliederung des Studiums
- § 23 Studienplan
- § 24 Leistungstests
- § 25 Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests
- § 26 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Leistungstests
- Abschnitt 2
- Fachstudien
- § 27 Studiengebiete des Grundstudiums
- § 28 Studiengebiete des Hauptstudiums
- § 29 Leistungstests im Hauptstudium
- § 30 Zeugnis über die Leistungstests im Hauptstudium, Rangpunktzahl der Leistungstests im Hauptstudium
- Abschnitt 3
- Berufspraktische Studienzeiten
- § 31 Gliederung, Organisation und Durchführung
- § 32 Ausbildungsleitung
- § 33 Ausbildende
- § 34 Praktikumsordnungen
- § 35 Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
- § 36 Zeugnis über die Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, Rangpunktzahl der Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
- § 37 Ausbildungsplan für die Praktika
- § 38 Bewertung der Praktika
- § 39 Zeugnis über die Praktika, Rangpunktzahl der Praktika
- Teil 4
- Prüfungen
- Abschnitt 1
- Zwischenprüfung
- § 40 Zeitpunkt und Zweck
- § 41 Prüfungsamt für die Zwischenprüfung
- § 42 Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung
- § 43 Prüfende für die Zwischenprüfung
- § 44 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
- § 45 Bestehen der Zwischenprüfung
- § 46 Zwischenprüfungszeugnis
- § 47 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
- § 48 Wiederholung der Zwischenprüfung
- Abschnitt 2
- Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 49 Diplomprüfung
- § 50 Prüfungsamt für die Laufbahnprüfung
- § 51 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 2
- Diplomarbeit und Diplomkolloquium
- § 52 Zweck und Zeitpunkt der Diplomarbeit
- § 53 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
- § 54 Diplomarbeitsordnung
- § 55 Prüfende für die Diplomarbeit
- § 56 Betreuung und Freistellung bei der Anfertigung der Diplomarbeit
- § 57 Verhinderung bei der Diplomarbeit
- § 58 Abgabe der Diplomarbeit
- § 59 Bestehen der Diplomarbeit
- § 60 Diplomkolloquium
- § 61 Wiederholung der Diplomarbeit und des Diplomkolloquiums
- Unterabschnitt 3
- Schriftliche Abschlussprüfung
- § 62 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 63 Prüfende für die schriftliche Abschlussprüfung
- § 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 65 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 4
- Mündliche Abschlussprüfung
- § 66 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 67 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
- § 68 Prüfungskommissionen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 69 Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 70 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung
- § 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
- § 72 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 73 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 5
- Bestehen der Laufbahnprüfung, Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
- § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- § 75 Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung
- § 76 Abschlusszeugnis und Diplomurkunde
- § 77 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
- Abschnitt 3
- Weitere Prüfungsvorschriften
- § 78 Fernbleiben und Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 79 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Prüfungen
- § 80 Prüfungsakte und Einsichtnahme
- § 80a Entscheidung über Widersprüche
- Teil 5
- Anerkennung anderer Studienleistungen
- § 81 Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen
- Teil 6
- Schlussvorschriften
- § 82 Qualitätsmanagement, Evaluation und Evaluationsordnung
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