GASV
INHALT
Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (GASV)
- Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung - GASV)
- Eingangsformel
- § 1 Weitere grundlegende Anforderungen
- § 2 Äquivalenzen von Schnittstellen und Geräteklassenkennungen
- § 3 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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