GastStG
INHALT
Gaststaatgesetz (GastStG)
- Gaststaatgesetz
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2
- Internationale Organisationen
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 Internationale Organisationen
- § 4 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- § 5 Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
- Kapitel 2
- Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- § 6 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
- § 7 Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
- § 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
- § 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
- § 10 Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
- § 11 Befreiung von direkten Steuern
- § 12 Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
- § 13 Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
- § 14 Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
- § 15 Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
- § 16 Einreise, Aufenthaltstitel
- § 17 Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
- § 18 Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
- § 19 Soziale Sicherheit
- § 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
- § 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
- § 22 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
- § 23 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
- Kapitel 3
- Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- § 24 Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen
- § 25 Sachverständige im Auftrag
- § 26 Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen
- Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen
- Kapitel 1
- Internationale Institutionen
- § 27 Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung
- § 28 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Kapitel 2
- Quasizwischenstaatliche Organisationen
- § 29 Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung
- § 30 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Kapitel 3
- Sonstige internationale Einrichtungen
- § 31 Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung
- § 32 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen
- § 33 Internationale Nichtregierungsorganisationen
- § 34 Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- § 35 Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
- Teil 5
- Schlussbestimmungen
- § 36 Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
- § 37 Beilegung von Streitigkeiten
- § 38 Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch
- § 39 Verhältnis zu bestehenden Abkommen
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