LWG
INHALT
Landeswassergesetz (LWG) Vom 13. November 2019
- Landeswassergesetz (LWG) Vom 13. November 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1 Geltungsbereich
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer und der Küstengewässer
- Abschnitt 2 Eigentum an den Gewässern
- § 3 Eigentum an den Gewässern erster Ordnung
- § 4 Eigentum an den Gewässern zweiter Ordnung
- § 5 Eigentum an den Außentiefs
- § 6 Eigentum an kommunalen Häfen in Küstengewässern
- § 7 Bisheriges Eigentum
- § 8 Inseln
- § 9 Verlandungen an oberirdischen Gewässern
- § 10 Uferlinie
- Teil 2 Gewässerbenutzungen
- Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 11 Gehobene Erlaubnis
- § 12 Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung, Rückbau
- § 13 Erlaubnisfreie Benutzungen
- § 14 Verfahren
- § 15 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
- § 16 Alte Rechte und alte Befugnisse
- § 17 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- Abschnitt 2 Oberirdische Gewässer
- Unterabschnitt 1 Gemeingebrauch, Anlagen
- § 18 Gemeingebrauch
- § 19 Benutzung mit Motorfahrzeugen
- § 20 Erweiterung des Gemeingebrauchs
- § 21 Einschränkung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen
- § 22 Anliegergebrauch
- § 23 Anlagengenehmigung
- § 24 Stauanlagen
- Unterabschnitt 2 Gewässerunterhaltung
- § 25 Umfang der Unterhaltung
- § 26 Gewässerrandstreifen
- § 27 Unterhaltungslast bei Gewässern erster Ordnung
- § 28 Unterhaltungspflicht bei Gewässern zweiter Ordnung
- § 29 Unterhaltungspflicht bei Außentiefs
- § 30 Erfüllung der Unterhaltungspflicht
- § 31 Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Unterhaltungspflichtigen
- § 32 Aufrechterhaltene Unterhaltungspflichten
- § 33 Übernahme der Unterhaltung
- § 34 Ersatzvornahme
- § 35 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- § 36 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- § 37 Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern
- § 38 Förderung der Unterhaltung durch das Land
- Abschnitt 3 Grundwasser
- § 39 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung von Grundwasser
- § 40 Erdaufschlüsse
- Teil 3 Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
- § 41 Öffentliche Wassergewinnungsanlagen und Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung
- § 42 Wasserschutzgebiete
- § 43 Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- Teil 4 Abwasserbeseitigung
- § 44 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 45 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Anlagenbetreiber
- § 46 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte
- § 47 Anforderungen an Abwassereinleitungen
- § 48 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung)
- § 49 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- § 50 Beseitigung von Stoffen zusammen mit Abwasser
- § 51 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
- § 52 Genehmigung für Abwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken
- § 53 Zulassung von Untersuchungsstellen und Fachkundigen
- Teil 5 Gewässerausbau
- § 54 Besondere Pflichten hinsichtlich des Ausbaues
- § 55 Vorteilsausgleich
- § 56 Pflicht zum Ausbau
- Teil 6 Küsten- und Hochwasserschutz
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 57 Grundsätze des Küsten- und Hochwasserschutzes
- § 58 Begriffsbestimmungen
- § 59 Hochwasserrisikogebiete
- § 60 Öffentliche Aufgaben
- § 61 Förderung durch das Land
- § 62 Hochwasser- und Sturmflutwarnungen
- § 63 Zulassung von Bauten des Küstenschutzes, Planfeststellung
- § 64 Duldungspflichten
- Abschnitt 2 Deiche, sonstige Hochwasserschutzanlagen
- § 65 Einteilung der Deiche
- § 66 Bestandteile und Abmessungen der Deiche
- § 67 Deichkataster
- § 68 Widmung, Umwidmung, Entwidmung von Deichen
- § 69 Unterhaltung von Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen
- § 70 Benutzungen von Deichen
- § 71 Deichschau
- § 72 Eigentum an Deichen
- § 73 Deichvorland
- Abschnitt 3 Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge an oberirdischen Gewässern
- § 74 Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherung
- § 75 Besondere Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete
- § 76 Baugenehmigungen in Risikogebieten an oberirdischen Gewässern
- § 77 Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten
- § 78 Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Abschnitt 4 Küstenschutz
- § 79 Errichten und Ändern von Halligwarften
- § 80 Genehmigungspflicht für Anlagen an der Küste
- § 81 Nutzungsverbote und Nutzungsbeschränkungen an der Küste
- § 82 Errichtung baulicher Anlagen an der Küste
- Teil 7 Planfeststellungsverfahren, Enteignung
- § 83 Planfeststellung und Plangenehmigung
- § 84 Anwendbare Vorschriften bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
- § 85 Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisung
- Teil 8 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 86 Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten
- § 87 Verfahren bei der Aufstellung und Aktualisierung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
- § 88 Verfahren beim Hochwasser-Risikomanagement
- § 89 Datenverarbeitung
- § 90 Messdienst, gewässerkundliche Messanlagen
- § 91 Verfahren für die Festsetzung von Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- Teil 9 Verkehrsrechtliche Vorschriften
- § 92 Freie Benutzung der Gewässer
- § 93 Verkehrsrechtliche Anordnungen
- § 94 Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt
- § 95 Zulassung von Häfen und Anlagen, Konzessionierung von Seeverkehrsleistungen
- § 95a Bestehen des Bedarfs
- § 95b Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
- § 96 Genehmigungsverfahren
- § 97 Sportboothäfen
- § 98 Hafenabgaben
- § 99 Verkehrsbehörden
- § 100 Aufgaben der Verkehrsbehörden
- Teil 10 Zuständigkeiten, Verfahren
- § 101 Wasserbehörden
- § 102 Küstenschutzbehörden
- § 103 Besondere Zuständigkeiten
- § 104 Ausgleich
- § 105 Antrag, Schriftform
- § 106 Aussetzung des Verfahrens
- Teil 11 Gewässeraufsicht, Bußgeldbestimmungen
- § 107 Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der Gewässeraufsicht und der Gefahrenabwehr
- § 108 Bauabnahme
- § 109 Kosten der Gewässeraufsicht
- § 110 Selbstüberwachung
- § 111 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 12 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 112 Verweisung
- § 113 Übergangsvorschriften
- Anlage 1
- A. Schiffbare Gewässer erster Ordnung
- B. Nicht schiffbare Gewässer erster Ordnung
- Anlage 2
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