PolLVO
INHALT
Landesverordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei im Lande Schleswig-Holstein (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO) Vom 27. November 2011
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei im Lande Schleswig-Holstein (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO) Vom 27. November 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2 Laufbahnen, Laufbahnzweige
- § 3 Ämter, Gestaltung der Laufbahnen
- Abschnitt II Die Laufbahnen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 4 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 5 Befähigung
- § 6 Probezeit
- Unterabschnitt 2 Laufbahngruppe 1
- § 7 Einstellung in das zweite Einstiegsamt
- § 8 Vorbereitungsdienst
- Unterabschnitt 3 Laufbahngruppe 2
- § 9 Einstellung in das erste Einstiegsamt
- § 10 Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt
- § 11 Regelaufstieg
- § 12 Bewährungsaufstieg
- § 13 Einstellung in das zweite Einstiegsamt, Probezeit
- § 14 Verkürzte Qualifizierung
- § 15 Qualifizierung für das zweite Einstiegsamt
- § 16 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
- Abschnitt III Ergänzende Vorschriften
- § 17 Beurteilungsrichtlinien
- Abschnitt IV Zuständigkeiten, Schlussvorschriften
- § 18 Zuständigkeit
- § 19 Anlagen
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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