BerufsO-ÖbVI
INHALT
Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2004
- Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BerufsO-ÖbVI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Rechtsstellung und Aufgaben
- § 1 Rechtsstellung
- § 2 Aufgaben
- Abschnitt II Bestellung
- § 3 Voraussetzungen
- § 4 Führen der Bezeichnung „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin" oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"
- § 5 Verpflichtung
- Abschnitt III Berufsausübung
- § 6 Niederlassung, Experimentierklausel
- § 7 Berufspflichten
- § 8 Durchführung der Aufträge
- § 9 Vertretung
- § 10 Versicherung
- § 11 Vergütung
- Abschnitt IV Aufsicht und Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Aufsicht
- § 13 Ahndung von Pflichtverletzungen
- § 14 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt V Erlöschen der Bestellung und Geschäftsabwicklung
- § 15 Gründe und Folge des Erlöschens
- § 16 Verzicht
- § 17 Rücknahme und Widerruf
- § 18 Geschäftsabwicklung
- Abschnitt VI Besondere Vorschriften
- § 19 Ausführung von Aufträgen durch Auswärtige
- § 20 Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen
- Abschnitt VII Übergangsvorschriften und Aufhebung von Vorschriften
- § 21 Übergangsvorschriften
- § 22
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