LDÜVO
INHALT
Landesverordnung zur Durchführung von Datenübermittlungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden (Landesdatenübermittlungsverordnung - LDÜVO) Vom 5. November 2015
- Landesverordnung zur Durchführung von Datenübermittlungen der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden (Landesdatenübermittlungsverordnung - LDÜVO) Vom 5. November 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Erfüllung der Meldepflicht, vorausgefüllter Meldeschein
- § 1 Vorausgefüllter Meldeschein, Identifizierungsdaten, Unterschrift
- § 2 Anmeldung und Abmeldung von Seeleuten ohne Wohnung in Deutschland
- § 3 Aufbewahrung der Meldescheine und Änderungsmitteilungen
- Abschnitt 2 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige Stellen
- § 4 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
- § 5 (aufgehoben)
- § 6 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
- § 7 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
- § 8 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
- § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
- § 10 Regelmäßige Datenübermittlungen an Schulen
- § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
- § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an Ausländerbehörden
- § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörde
- § 13a Datenübermittlungen an amtsangehörige Gemeinden
- § 14 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
- § 15 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- § 16 Datenübermittlungen an Suchdienste
- § 17 Datenübermittlung nach dem Landeskrebsregistergesetz
- § 18 Nachträgliche Unterrichtung über die Berichtigung von Daten
- Abschnitt 3 Vermittlungsstelle, Spiegeldatenbank
- § 19 Benennung und Aufgaben
- Abschnitt 4 Form und Verfahren
- § 20 Datenübermittlungen
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