SbStG
INHALT
Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch Vom 17. Juli 2009
- Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch Vom 17. Juli 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Grundsätze der Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz
- Abschnitt II Auskunft und Beratung
- § 3 Auskunft und Beratung
- § 4 Beratung und Hilfen in besonderen Fällen
- § 5 Zusammenarbeit bei Beschwerden
- Zweiter Teil Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Erprobungsregelungen
- § 6 Geltungsbereich
- § 7 Stationäre Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen; Abgrenzung weiterer Versorgungsformen
- § 8 Anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen; Abgrenzung
- § 9 Betreutes Wohnen
- § 10 (aufgehoben)
- § 11 Weiterentwicklung stationärer Einrichtungen und Erprobung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
- Dritter Teil Voraussetzungen und Pflichten für den Betrieb von anbieterverantworteten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sowie von stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
- Abschnitt I Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
- § 12 Anforderungen an den Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
- § 13 Anzeige des Betriebs anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
- Abschnitt II Betrieb stationärer Einrichtungen und diesen gleichgestellter Wohnformen; Mitwirkung und Prüfung
- § 14 Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung und gleichgestellter Wohnformen
- § 15 Anzeige des Betriebs einer stationären Einrichtung oder einer gleichgestellten Wohnform
- § 16 Sicherung und Stärkung der Mitwirkung und Mitbestimmung
- § 17 Informationspflichten des Trägers und Anbieters
- § 18 Veröffentlichung von Prüf- und Tätigkeitsberichten
- § 19 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
- § 20 Prüfungen von stationären Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen
- § 21 Regelprüfungen in größeren Zeitabständen
- Abschnitt III Maßnahmen zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
- § 22 Beratung bei Mängeln
- § 23 Anordnungen
- § 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
- § 25 Untersagung
- Vierter Teil Sonstige Vorschriften
- Abschnitt I Verordnungsermächtigung, Übermittlung von Daten, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
- § 26 Verordnungsermächtigung
- § 27 Datenverarbeitung
- § 28 Leistungen an Träger, Anbieter und Beschäftigte
- § 29 Ordnungswidrigkeiten
- § 30 Zuständige Behörden
- Abschnitt II Schlussbestimmungen
- § 31 Übergangsvorschrift
- § 32 Inkrafttreten
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