LAPVO JFW
INHALT
Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (LAPVO JFW) Vom 16. Mai 2019
- Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (LAPVO JFW) Vom 16. Mai 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines und Ausbildungsgrundsätze
- § 1 Einrichtung des Laufbahnzweigs Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
- § 2 Ausgestaltung des Laufbahnzweigs
- § 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 4 Allgemeine Voraussetzungen
- § 5 Bewerbung
- § 6 Auswahl, Einstellung
- § 7 Rechtsstellung, Berufsbezeichnung
- § 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 9 Erholungsurlaub
- § 10 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 11 Ausbildungsleitung
- § 12 Koordinatorin oder Koordinator für die fachtheoretische Ausbildung
- § 13 Ausbildungsausschuss
- § 14 Prüfungsamt
- § 15 Prüfungsausschuss
- § 16 Prüfungskommissionen
- § 17 Ausbildungsgang
- § 18 Tastschreiben
- § 19 Leistungsnachweise
- § 20 Bewertung der Leistungen
- Abschnitt 2 Berufspraktische Ausbildung
- § 21 Inhalt
- § 22 Dienstleistungsauftrag
- § 23 Gliederung der berufspraktischen Ausbildung
- § 24 Befähigungsberichte
- Abschnitt 3 Fachtheoretische Ausbildung, Zwischen- und Abschlussprüfung
- § 25 Ausbildung an der Verwaltungsakademie
- § 26 Zwischenprüfung
- § 27 Folgen bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung
- § 28 Grundsätze der Abschlussprüfung
- § 29 Zulassung zur schriftlichen Abschlussprüfung
- § 30 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 31 Aufsicht bei Prüfungsarbeiten
- § 32 Kennzeichnung und Abgabe der Prüfungsarbeiten
- § 33 Anonymität
- § 34 Bewertung der Prüfungsarbeiten
- § 35 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung
- § 36 Praktische Abschlussprüfung
- § 37 Bestehen der praktischen Abschlussprüfung
- § 38 Erkrankungen, Versäumnisse
- § 39 Unregelmäßigkeiten
- § 40 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
- § 41 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 42 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 43 Prüfungszeugnis
- § 44 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 45 Prüfungsakten
- § 46 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Abschnitt 5 Qualifizierungsmöglichkeit
- § 47 Qualifizierung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern
- Abschnitt 6 Besondere Formbestimmung
- § 48 Ausschluss der elektronischen Form
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- § 49 Übergangsregelungen
- § 50 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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