BS-PrüVO
INHALT
Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) Vom 20. Juli 2017
- Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüVO) Vom 20. Juli 2017
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gliederung der Prüfung
- § 3 Prüfungsausschuss
- § 4 Fachausschüsse
- § 5 Beschlussfähigkeit und Abstimmungsverfahren
- § 6 Einspruchsrecht der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
- § 7 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 8 Praktische Prüfung
- § 9 Teilnahme von Gästen
- § 10 Verfahren bei Rücktritt, Krankheit, Täuschung und Störungen
- § 11 Notenbildung, Durchschnittsnote und Zeugnis
- § 12 Wiederholungs- und Nachprüfung
- § 13 Niederschriften
- Abschnitt 2 Bestimmungen für die Abschlussprüfungen an Berufsfachschulen, deren Stundentafeln im berufsbezogenen Bereich nach Fächern geordnet sind, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachschulen sowie für den Erwerb der Fachhochschulreife im Bildungsgang der Berufsschule
- § 14 Haus- und Facharbeiten
- § 15 Erklärungen des Prüflings
- § 16 Prüfungstermine
- § 17 Erste Prüfungskonferenz
- § 17a Zulassung zur Prüfung in den Bildungsgängen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 FSVO
- § 18 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 19 Zweite Prüfungskonferenz
- § 20 Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 21 Mündliche Prüfung
- § 22 Dritte Prüfungskonferenz
- § 23 Prüfungen zum Erwerb weiterer Schulabschlüsse
- Abschnitt 3 Bestimmungen für die Abschlussprüfungen an Berufsfachschulen, deren Stundentafeln im berufsbezogenen Bereich nach Lernfeldern geordnet sind
- § 24 Grundsatz
- § 25 Haus- und Facharbeiten
- § 26 Erklärung des Prüflings
- § 27 Prüfungstermine
- § 28 Erste Prüfungskonferenz
- § 29 Zulassung
- § 30 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 31 Zweite Prüfungskonferenz
- § 32 Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 33 Mündliche Prüfung
- § 34 Dritte Prüfungskonferenz
- § 35 Durchschnittsnote und Zeugnis
- § 36 Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzprüfung
- Abschnitt 4 Bestimmungen für die Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien
- § 37 Prüfungstermine
- § 38 Zulassung zur Abiturprüfung
- § 39 Dauer und Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 40 Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 41 Mündliche Prüfung
- § 42 Besondere Lernleistung
- § 43 Prüfungskonferenz
- § 44 Ergebnisse der Abiturprüfung
- § 45 Feststellung der Gesamtqualifikation
- § 46 Wiederholungsprüfung
- § 47 Niederschriften
- Abschnitt 5 Bestimmungen für die Feststellungsprüfung
- § 48 Grundsatz
- § 49 Voraussetzungen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung an Stelle des Faches Englisch
- § 50 Voraussetzungen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung für den Nachweis einer zweiten Fremdsprache
- § 51 Antragsverfahren
- § 52 Durchführung der Prüfung
- § 53 Zeugnis
- Abschnitt 6 Bestimmungen für das KMK-Fremdsprachenzertifikat
- § 54 Grundsatz
- § 55 Anmeldung
- § 56 Prüfungsausschuss
- § 57 Durchführung der Prüfung
- § 58 Ergebnis der Prüfung
- § 59 Verfahren bei Rücktritt, Krankheit, Täuschung, Störungen und Wiederholung
- Abschnitt 7 Bestimmungen für Externenprüfungen
- Unterabschnitt 1 Prüfungen an Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen
- § 60 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 61 Zulassung
- § 62 Zulassung von Fernlehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern
- § 63 Prüfungsfächer
- § 64 Ergebnis der Prüfung
- § 65 Externenprüfung von Personen mit bestandener erster Teilprüfung im Bildungsgang der Fachschule, Fachrichtung Sozialpädagogik
- Unterabschnitt 2 Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien
- § 66 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 67 Zulassung
- § 68 Prüfungsgremien
- § 69 Prüfungsfächer
- § 70 Durchführung der Prüfung
- § 71 Leistungsbewertung
- § 72 Ergebnis der Prüfung
- § 73 Wiederholungsprüfung
- § 74 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- § 75 Erwerb der Fachhochschulreife (berufsbezogener Teil)
- Unterabschnitt 3 Prüfung von Schülerinnen und Schülern einer nicht staatlich anerkannten Ersatzschule in den Schularten Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule
- § 76 Durchführung der Prüfung
- § 77 Zulassung
- § 78 Prüfungsverfahren
- § 79 Ergebnis der Prüfung
- § 80 Prüfungsgremien
- Unterabschnitt 4 Prüfung von Schülerinnen und Schülern einer nicht staatlich anerkannten Ersatzschule in der Schulart Berufliches Gymnasium
- § 81 Durchführung der Prüfung
- § 82 Zulassung
- § 83 Prüfungsverfahren
- Abschnitt 8 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach Landesrecht
- § 84 Eignungsprüfung
- Abschnitt 9 Regelungen für den Erwerb von Abschlüssen der berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2021/22 ohne Abschlussprüfung
- § 85 Anzuwendende Bestimmungen beim Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2021/22 ohne Abschlussprüfung
- § 86 Erweiterung der Befugnisse der Klassenkonferenz
- § 87 Durchschnittsnote in den Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule und Berufsoberschule
- § 88 Beurteilung von Fach- und Hausarbeiten
- § 89 Erwerb weiterer Schulabschlüsse
- § 90 Bestimmungen für die Abschlüsse an Berufsfachschulen, deren Stundentafeln im berufsbezogenen Bereich nach Lernfeldern geordnet sind
- § 91 Bestimmungen für die Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien im Schuljahr 2021/22
- § 92 Bestimmung für die Externenprüfung
- Abschnitt 10 Regelungen für den Erwerb von Abschlüssen der berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2022/23 bei entfallenen Prüfungen
- § 93 gestrichen
- § 94 Erwerb von weiteren Schulabschlüssen bei entfallenen Prüfungen
- § 95 gestrichen
- § 96 gestrichen
- Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 97 Anlagen
- § 98 Inkrafttreten, Übergangsregelungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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