EnWPrV
INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft (EnWPrV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung - EnWPrV)
- Eingangsformel
- § 1 Gegenstand
- § 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4 Handlungsbereiche
- § 5 Handlungsbereich „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“
- § 6 Handlungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“
- § 7 Handlungsbereich „Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“
- § 8 Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“
- § 9 Durchführung der Prüfung
- § 10 Schriftliche Prüfung
- § 11 Mündliche Prüfung
- § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 14 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15 Zeugnisse
- § 16 Wiederholung der Prüfung
- § 17 Ausbildereignung
- § 18 Übergangsvorschriften
- § 19 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte
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