EMVG
INHALT
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (EMVG)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- Abschnitt 2
- Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 13 Pflichten des Händlers
- § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3
- Konformität der Betriebsmittel
- § 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
- § 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
- § 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
- § 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- § 20 Ortsfeste Anlagen
- Abschnitt 4
- Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5
- Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 1
- Zuständigkeiten und Befugnisse
- § 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 2
- Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
- § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- § 29 Auskunftsrechte
- Unterabschnitt 3
- Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
- § 30 Zwangsgeld
- § 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
- § 32 Vorverfahren
- Abschnitt 6
- Bußgeldvorschriften
- § 33 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen
- § 34 Übergangsbestimmungen
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