EfbV
INHALT
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (EfbV)
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
- § 3 Anforderungen an die Betriebsorganisation
- § 4 Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
- § 5 Betriebstagebuch
- § 6 Versicherungsschutz
- § 7 Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
- Abschnitt 3
- Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
- § 8 Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 9 Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 10 Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
- Abschnitt 4
- Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
- § 11 Überwachungsvertrag
- § 12 Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
- Abschnitt 5
- Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
- § 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
- § 14 Überwachungsausschuss
- § 15 Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
- § 16 Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
- Abschnitt 6
- Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
- § 17 Zuverlässigkeit von Sachverständigen
- § 18 Unabhängigkeit von Sachverständigen
- § 19 Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
- § 20 Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
- § 21 Kontrolle der Sachverständigen
- Abschnitt 7
- Anforderungen an die Überwachung
- § 22 Erstmalige und jährliche Überprüfung
- § 23 Überwachungsbericht
- Abschnitt 8
- Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
- § 24 Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
- § 25 Gestaltung des Zertifikats
- Abschnitt 9
- Sonstige gemeinsame Vorschriften
- § 26 Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
- § 27 Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
- § 28 Entsorgungsfachbetrieberegister
- § 29 Ordnungswidrigkeiten
- § 30 Zugänglichkeit privater Regelwerke
- § 31 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
- Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
- Anlage 3 (zu § 25) Vordruck für das Zertifikat
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