DachAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (DachAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (Dachdeckerausbildungsverordnung - DachAusbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2
- Zwischenprüfung
- § 8 Ziel und Zeitpunkt
- § 9 Inhalt
- § 10 Prüfungsbereiche
- § 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
- § 12 Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
- Abschnitt 3
- Gesellenprüfung
- § 13 Ziel und Zeitpunkt
- § 14 Inhalt
- § 15 Prüfungsbereiche
- § 16 Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
- § 17 Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
- § 18 Prüfungsbereich Abdichtungen
- § 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 21 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
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