BwHFV
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (BwHFV)
- Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeines
- § 1 Zweck
- § 2 Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen als Folge von Wehrdienstbeschädigungen
- § 3 Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- § 4 Sachleistungsprinzip
- Kapitel 2
- Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
- § 5 Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- § 6 Medizinische Vorsorgeleistungen
- § 7 Ambulante allgemeinmedizinische Untersuchungen und Behandlungen
- § 8 Ambulante fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- § 9 Ambulante zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- § 10 Krankenhausbehandlung
- § 11 Palliativversorgung
- § 12 Organspenden und andere Spenden
- § 13 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
- § 14 Heilmittel
- § 15 Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich digitaler Gesundheitsanwendungen
- § 16 Hilfsmittel
- § 17 Sehhilfen
- § 18 Eigentum an Hilfsmitteln
- § 19 Häusliche Krankenpflege
- § 19a Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- § 20 Familien- und Haushaltshilfe
- § 21 Soziotherapie
- § 22 Behandlung während eines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland
- § 23 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
- § 24 Krankentransporte, Reiseauslagen
- § 25 Reiseauslagen bei Aufenthalt außerhalb des Dienstortes und der berücksichtigungsfähigen Wohnung
- § 26 Verpflegungsgeld bei stationären Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen sowie bei Unterbringung in einem Pflegeheim
- § 27 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 28 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 29 Künstliche Befruchtung
- § 30 Behandlung in Notfällen
- Kapitel 3
- Schlussvorschriften
- § 31 Verwaltungsvorschriften
- § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback