BArtSchV
INHALT
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV)
- Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
- Abschnitt 1
- Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote
- § 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
- § 2 Ausnahmen
- § 3 Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten
- § 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
- Abschnitt 2
- Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten
- § 5 Teile und Erzeugnisse
- § 6 Aufnahme- und Auslieferungsbuch
- Abschnitt 3
- Haltung und Zucht, Anzeigepflichten
- Unterabschnitt 1
- Haltung und Anzeigepflichten
- § 7 Haltung von Wirbeltieren
- Unterabschnitt 2
- Zucht und Haltung von Greifvogelhybriden
- § 8 Begriffsbestimmungen
- § 9 Zuchtverbot
- § 10 Haltungsverbot
- § 11 Flugverbot, Entweichen
- Abschnitt 4
- Kennzeichnung
- § 12 Kennzeichnungspflicht
- § 13 Kennzeichnungsmethoden
- § 14 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
- § 15 Ausgabe von Kennzeichen
- Abschnitt 5
- Ordnungswidrigkeiten
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 6
- Ländervorbehalt
- § 17 Ländervorbehalt
- Anlage 1 (zu § 1) Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten *) Erläuterungen zur Anlage 1
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3 Nr. 2) Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind
- Anlage 3 (zu § 5 Nr. 2) Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
- Anlage 4 (zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
- Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2) Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
- Anlage 6 (zu § 12 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2) Kennzeichnungsmethoden
- Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1) Anforderungen an die Beschriftung von Ringen
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