BAföG-EinkommensV
INHALT
Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
- Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
- Eingangsformel
- § 1 Leistungen der sozialen Sicherung
- § 2 Weitere Einnahmen
- § 3 Einnahmen bei Auslandstätigkeit
- § 3a Übergangsvorschrift
- § 4 Inkrafttreten
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