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AusbErstV
DE - Deutsches Bundesrecht
19.12.2006
INHALT
Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung (AusbErstV)
Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung (Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung)
Eingangsformel
§ 1 Pauschalierung
§ 2 Berechnungsgrundlage
§ 3 Fälligkeit des Erstattungsbetrages
§ 4 Inkrafttreten
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