ASiG
INHALT
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Eingangsformel
- Erster Abschnitt
- § 1 Grundsatz
- Zweiter Abschnitt
- Betriebsärzte
- § 2 Bestellung von Betriebsärzten
- § 3 Aufgaben der Betriebsärzte
- § 4 Anforderungen an Betriebsärzte
- Dritter Abschnitt
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Vierter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften
- § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
- § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 11 Arbeitsschutzausschuß
- § 12 Behördliche Anordnungen
- § 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
- § 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 16 Öffentliche Verwaltung
- § 17 Nichtanwendung des Gesetzes
- § 18 Ausnahmen
- § 19 Überbetriebliche Dienste
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- § 21
- § 22 Berlin-Klausel
- § 23 Inkrafttreten
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1029) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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