BlnPflFAAPrV
INHALT
Berliner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten (Berliner Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und - Prüfungsverordnung - BlnPflFAAPrV) Vom 5. Juli 2022
- Berliner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten (Berliner Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und - Prüfungsverordnung - BlnPflFAAPrV) Vom 5. Juli 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten
- Abschnitt 1 Ausbildung und Leistungsbewertung
- Abschnitt 2 Anrechenbarkeit einschlägiger Vorbildung
- Abschnitt 3 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- Teil 2 Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 1 Erlaubniserteilung
- Abschnitt 2 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
- Teil 3 Datenverarbeitung; Zuständigkeit; Übergangsvorschriften
- § 32 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 33 Zuständige Behörde
- § 34 Übergangsvorschriften
- § 35 Sicherung der Ausbildung und Prüfung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, einer Großschadenslage oder einer Katastrophe
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
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