BVOT Bln
INHALT
Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Berlin (Tiefbohrverordnung - BVOT Bln) Vom 1. Dezember 1981
- Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Berlin (Tiefbohrverordnung - BVOT Bln) Vom 1. Dezember 1981
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
- § 3 Betriebsaufsicht
- § 4 Vormänner
- § 5 Belehrung und Unterweisung
- § 6 Verhalten bei Gefahren
- § 7 Anzeige besonderer Ereignisse
- § 8 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen
- § 9 Tafeln und Schilder
- Abschnitt 3 Arbeits- und Gesundheitsschutz
- § 10 Grundsätze der Sicherheit
- § 11 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
- § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten
- § 13 Blitzschutz
- § 14 Sicherung des Personen- und Fahrzeugverkehrs
- § 15 Einfriedigung und Betreten der Betriebsanlagen
- § 16 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände
- § 17 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
- § 18 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen
- § 19 Arbeiten in Bohrlöchern
- § 20 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
- § 21
- § 22 Fremdsprachige Beschäftigte
- § 23
- § 24 Schutz beim Schweißen und Brennen
- § 25 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- § 26 Persönliche Schutzausrüstungen
- § 27 Arbeitsschutzkleidung
- § 28 Sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume
- § 29 Einrichtungen und Organisation der Ersten Hilfe
- Abschnitt 4 Schutz der Umwelt
- § 30 Sicherheitsabstände
- § 31 Schutz des Mutterbodens
- § 32 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
- § 33 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung
- § 34 Verfüllen auflässiger Bohrungen
- Abschnitt 5 Maschinen und andere technische Arbeitsmittel
- § 35 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 36 Umgang mit Maschinen
- § 37 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
- § 38 Dampfkesselanlagen
- § 39 Verdichter
- § 40 Behälter mit gefährlichem Inhalt
- § 41 Krane und andere Hebezeuge
- § 42 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- § 43 Erdbaugeräte und Flurförderzeuge
- § 44 Schußapparate und Eintreibgeräte
- Abschnitt 6 Explosionsschutz
- § 45 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
- § 46 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 47 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
- § 48 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
- § 49 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
- § 50 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 51 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 52 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
- § 53 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
- Abschnitt 7 Brandschutz
- § 54 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan
- § 55 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
- § 56 Schutzabstände, Schutzstreifen
- § 57 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
- § 58 Angriffswege zur Brandbekämpfung
- § 59 Feuerlöscheinrichtungen
- § 60 Löschmanschaften
- § 61 Brandschutzbeauftragter
- Abschnitt 8 Gasschutzwesen
- § 62 Personal und Ausrüstung
- § 63 Geräteraum, Gerätewart
- § 64 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis
- § 65 Mitführen von Fluchtgeräten
- § 66 Arbeiten bei Gasgefahr
- § 67 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens
- § 68 Gasschutzplan, Gasalarmplan
- Abschnitt 9 Umgang mit Sprengmitteln
- § 69 Allgemeines
- § 70 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
- § 71 Schutz vor Sprengwirkungen
- § 72 Sprengarbeiten im Bohrloch
- § 73 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch
- § 74 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
- Abschnitt 10 Gerüste
- § 75 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung
- § 76 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben
- § 77 Gerüstbühnen
- § 78 Wetterschutz an Gerüsten
- § 79 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 80 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
- § 81 Bedienung des Hebewerkes
- § 82 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
- § 83 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
- § 84 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste
- § 85 Gerüstbuch
- Abschnitt 11 Bohrbetrieb
- § 86 Kennzeichnung der Bohrung
- § 87 Ansatzpunkte von Bohrungen
- § 88 Verrohrung und Zementation
- § 89 Absperreinrichtungen
- § 90 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
- § 91 Bohrspülung
- § 92 Spülungspumpen
- § 93 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
- § 94 Umgang mit Zangen
- § 95 Spillarbeiten
- § 96 Abseilvorrichtungen
- § 97 Zementierarbeiten
- § 98 Testarbeiten
- § 99 Verhalten bei Ausbrüchen
- § 100 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
- § 101 Überwachung des Bohrlochverlaufs
- § 102 Bohrergebnisse
- § 103 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
- § 104 Bohrbericht
- § 105 Sicherung stilliegender Bohrungen
- Abschnitt 12 Förderbohrungen
- § 106 Allgemeine Anforderungen
- § 107 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
- § 108 Tiefspeicherbohrungen
- § 109 Kavernenbohrungen
- § 110 Einpreß- und Versenkbohrungen
- § 111 Arbeiten an Förderbohrungen
- § 112 Testen und Freifördern von Erdöl- und Erdgasbohrungen
- § 113 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
- § 114 Überwachung der Förderung und Einleitung
- § 115 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
- § 116 Förderbuch
- § 117 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
- Abschnitt 13 Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
- § 118 Erlaubnis
- § 119 Standsicherheit von Kavernen
- § 120 Aussolen von Kavernen
- § 121 Kaverneninnendruck
- § 122 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- Abschnitt 14 Lagerung von Erdöl und anderen brennbaren Flüssigkeiten
- § 123 Allgemeine Anforderungen
- § 124 Zulässige Lagerung
- § 125 Lagerung in Lagerbehältern
- § 126 Ausrüstung von Lagerbehältern
- § 127 Lagerung in ortsbeweglichen Gefäßen
- § 128 Lagerräume
- § 129 Auffangräume
- § 130 Zusammenlagern brennbarer Flüssigkeiten verschiedener Gefahrklassen
- § 131 Füll- und Entleerstellen
- § 132 Bedienung und Wartung
- § 133 Untersuchungen und Prüfungen
- Abschnitt 15 Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
- § 134 Allgemeine Anforderungen
- § 135 Leitungsführung, Schutzstreifen
- § 136 Leitungsverlegung
- § 137 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
- § 138 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
- § 139 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
- § 140 Überwachung der Leitungstrasse
- § 141 Wiederkehrende Prüfungen
- § 142 Rohrleitungsbuch
- Abschnitt 16 Überwachung des Förderbetriebes
- § 143 Allgemeine Anforderungen
- § 144 Ständig besetzte Stelle
- § 145 Fernüberwachung
- Abschnitt 17 Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
- § 146
- § 147
- § 148
- § 149
- § 150
- § 151
- § 152
- § 153
- § 154
- Abschnitt 18 Schlußvorschriften
- § 155 Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen
- § 156 Bauartzulassungen
- § 157 Anerkennung von Sachverständigen
- § 158 Ausnahmebewilligungen
- § 159 Bekanntmachung der Verordnung
- § 160 Ordnungswidrigkeiten
- § 161 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 162 Inkrafttreten
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