WoG Bln
INHALT
Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin - WoG Bln) Vom 1. Juli 2011
- Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin - WoG Bln) Vom 1. Juli 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Mieterhöhungsverfahren, barwertige Rückzahlung, Kooperationsvertrag
- § 1 Kündigungs- und Überlegungsfrist bei Mieterhöhungen
- § 1a Unwirksamkeit rückwirkender Mieterhöhungen
- § 2 Anspruch auf Mietzuschuss zur Sicherung tragbarer Mieten im Bestand öffentlich geförderter Wohnungen (Erster Förderweg)
- § 3 Vorzeitige Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen, vertragliche Vereinbarung zur Miete
- § 4 Kooperationsvertrag
- Zweiter Abschnitt Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 5
- § 6 Mietwohnungsbau - Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger nicht vollständiger Rückzahlung
- § 7 Mietwohnungsbau - Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Erlass und unbefristeter Niederschlagung sowie Notverkauf mit Zustimmung der Bewilligungsstelle
- § 8 Wohneigentum - Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei vollständiger Rückzahlung
- § 9 Wohneigentum - Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger nicht vollständiger Rückzahlung
- § 10 Wohneigentum - Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Erlass, Niederschlagung oder besonderer Zahlungsvereinbarung nach einer aus wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlichen Veräußerung
- § 11 Überleitungsvorschrift für das Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei vorzeitiger nicht vollständiger Rückzahlung aufgrund Vertrages, Erlasses oder Niederschlagung
- § 11a Sicherung von Bindungen im Bestand öffentlich geförderter Wohnungen
- Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 12 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 13 Überleitungsbestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht
- § 14 Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 15 Inkrafttreten
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