VOKitaFöG
INHALT
Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen (Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG) Vom 4. November 2005
- Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen (Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG) Vom 4. November 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Antrags-, Bedarfsfeststellungs-, Nachweis- und Finanzierungsverfahren für die Förderungen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Antrag
- § 3 Anmeldung und Angaben zur Feststellung des Anspruchs und der bedarfsgerechten Förderung
- § 4 Bedarfsfeststellung
- § 5 Bedarfsbescheid (Gutschein)
- § 6 Beratung der Eltern, Platznachweis
- § 7 Maßnahmenplanung
- § 8 Finanzierung von Tageseinrichtungen und zentrales IT-Verfahren
- § 9 Formulare, Vordrucke, IT-Verfahren, Datenverarbeitung
- Zweiter Abschnitt Nachweis- und Finanzierungsverfahren bei Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 10 Nachweis- und Finanzierungsverfahren bei Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Dritter Abschnitt Sozialpädagogisches Fachpersonal in Tageseinrichtungen
- § 11 Aufgaben der Träger, Anwendungsbereich und Fachkräftegebot
- § 12 Grundsätze für die Ausstattung mit Fachpersonal
- § 13 Ausstattung mit Fachpersonal
- § 14 Regelungen für Kinder im Grundschulalter
- § 15 Personalzuschlag für Kinder mit verlängerten Betreuungszeiten
- § 16 Fachpersonal für die Förderung von Kindern mit Behinderungen
- § 17 Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Tageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil dieser Kinder
- § 18 Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern, die in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben
- § 19 Freistellung für Leitungsaufgaben
- § 20 Personalbemessung
- Vierter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 21 Tarifliche Ansprüche
- § 21a Übergangsbestimmung
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback