BörsenratswahlVO
INHALT
Verordnung über die Wahl des Börsenrates und die Errichtung eines Sanktionsausschusses der Börsen in Berlin - BörsenratswahlVO - Vom 12. Oktober 2010
- Verordnung über die Wahl des Börsenrates und die Errichtung eines Sanktionsausschusses der Börsen in Berlin - BörsenratswahlVO - Vom 12. Oktober 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Wahl des Börsenrates
- § 1 Zusammensetzung des Börsenrates der Börse Berlin
- § 2 Zusammensetzung des Börsenrates der Tradegate Exchange
- § 3 Wahl
- § 4 Wahlausschuss
- § 5 Wahlberechtigung und Stimmrecht
- § 6 Listen der wahlberechtigten Personen
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Ausscheiden einer Bewerberin oder eines Bewerbers
- § 10 Wahltermin
- § 11 Durchführung der Wahl
- § 12 Ausübung des Wahlrechts
- § 13 Wahl vor Ort
- § 14 Briefwahl
- § 15 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 16 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 17 Wahlanfechtung
- § 18 Ausscheiden einer oder eines Gewählten
- § 19 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
- § 20 Genehmigung der Wahl
- Abschnitt 2 Sanktionsausschuss
- Teil 1 Errichtung, Zusammensetzung und Organisation des Sanktionsausschusses
- Teil 2 Sanktionsverfahren
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen und Außerkrafttreten anderer Vorschriften
- § 38 Außerkrafttreten von Vorschriften
- § 39 Übergangsvorschrift
- § 40 Erstmalige Errichtung eines Sanktionsausschusses
- § 41 Inkrafttreten
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