W-HSchG
Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz – W-HSchG
- Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz – W-HSchG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Ziel und Gegenstand
- § 2. Persönlicher Geltungsbereich
- § 3. Sachlicher Geltungsbereich
- § 4. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Systemen der Hinweisgebung und zu vertraglichen Vereinbarungen
- § 5. Begriffsbestimmungen
- § 6. Vertraulichkeit, Geheimhaltungspflicht und Schutz der Identität
- § 7. Datenschutz
- § 8. Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
- § 9. Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen
- 2. Hauptstück Interne Meldekanäle für Hinweise
- § 10. Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle für Hinweise
- § 11. Verfahren der internen Stellen und Folgemaßnahmen
- 3. Hauptstück Externe Meldekanäle und Veröffentlichung von Hinweisen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 12. Verhältnis der internen und externen Hinweisgebung sowie der Veröffentlichung zueinander
- § 13. Zuständigkeit der externen Stelle des Landes Wien
- 2. Abschnitt Organisation, Verfahren und Folgemaßnahmen der externen Stelle des Landes Wien
- § 14. Organisation der externen Stelle des Landes Wien
- § 15. Anforderungen an die externe Stelle des Landes Wien
- § 16. Verfahren und Folgemaßnahmen der externen Stelle des Landes Wien
- 3. Abschnitt Überprüfung und statistische Erfassung der Verfahren der externen Stelle des Landes Wien
- § 17. Überprüfung der Verfahren der externen Stelle des Landes Wien
- § 18. Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung
- 4. Hauptstück Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
- § 19. Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
- § 20. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
- § 21. Information, Beratung und Verfahrenshilfe
- § 22. Haftungsbefreiung und Befreiung von Geheimhaltungspflichten
- § 23. Gesetzliche Vermutung
- 5. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 24. Verwaltungsstrafen
- § 25. Verweisungen auf andere Gesetze und auf das Unionsrecht
- § 26. Richtlinienumsetzung
- § 27. Inkrafttreten